Thema: Händlerpflichten gemäß Artikel 14 MDR.
Thema: Klassifizierung eines Atemgasdetektors als Medizinprodukt Klasse I.
Thema: Die Beteiligten streiten sich weiterhin um die Klassifizierung einer Medizinprodukte-Software nach Regel 11 Anhang VII MDR zur asynchronen telemedizinischen Behandlung von Hautkrankheiten im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens.
Thema:
Leistungspflicht der Krankenkasse zu einem neuartigen Hilfsmittel, wenn dieses trennbar von der neuen Behandlung ist, die grundsätzlich als mit der klassischen Behandlung vergleichbaren gilt, selbst wenn keine positive Bewertung durch den G-BA nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegt.
Thema:
Das LG Bochum befasst sich in dem Vorlagebeschluss an den EuGH mit der Fragestellung, ob Blanko-Patientenarmbänder zur Anwendung im Krankenhaus, die bedruckt die Identifizierung des Patienten ermöglichen sollen, den Tatbestand eines Medizinproduktes erfüllen.
Thema:
Skalpell als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne einer Strafverschärfung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB bei der Bestrafung als gefährliche Körperverletzung bei einer nicht de lege artis durchgeführten Operation
Thema: Einstufung Edelstahlstift als Harnröhreninfektionsprophylaxe
Thema:
Notwendigkeit der Apothekereigenschaft beim Online-Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln über Online-Marktplätze, zum Unterschied Verkauf und Vermittlung einer Kaufgelegenheit.
Thema: PAYBACK-Punkte beim Hörgeräteakustiker
Thema:
Die Beteiligten streiten um die Klassifizierung einer Medizinprodukte-Software zur asynchronen telemedizinischen Behandlung von Hautkrankheiten im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens.
Thema:
Pflichten eines Händlers eines Produktes hinsichtlich der Kategorie als Medizinprodukt und dessen Klasse.
Thema:
Die Beteiligten streiten um die Klassifizierung einer Medizinprodukte-Software zur asynchronen telemedizinischen Behandlung von Hautkrankheiten im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens.
Thema:
Das BVerwG hatte über die Abgrenzung von stofflichen Medizinprodukten und Arzneimitteln zu entscheiden. Nachdem das BVerwG dem EuGH (mit Beschluss vom 20.05.2021 – 3 C 19.19 und 3 C 9/20, MPJ 2021, 326 ff.) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, welcher Produktkategorie ein von Hersteller als stoffliches Medizinprodukt der Klasse I mit therapeutischer Zweckbestimmung in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis zuzuordnen ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob die bestimmungsgemäße Hauptwirkung durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Mittel erreicht wird, hat es sich nun – wie zu erwarten – den Ausführungen des EuGH (Urteil vom 19.01.2023 – C-495/21 und C-496/21, MPJ 2023, 148 ff. mit kritischer Anm. Middeler) angeschlossen. Dabei ist die Wendung des Gerichts bemerkenswert, liest man den Vorlagebeschluss vom 20.05.2021 und die dortigen Ausführungen zum Verhältnis des Medizinprodukterechts zum Arzneimittelrecht und das nun abgesetzte Urteil.
Thema:
Die Beteiligten streiten unter anderem um die Notwendigkeit der präoperativen Aufklärung bezüglich der Anwesenheit eines Medizinprodukteberaters während einer Operation gemäß § 630e BGB.
Thema:
Die Beklagten streiten um die Produkthaftung bezüglich einer gebrochenen Hüftendoprothese.
Thema: Die Beteiligten streiten über die Frage, ob das von der Klägerin als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachte Produkt "Padma Basic" (Wirkstoff Eisenhutknolle) ein zulassungspflichtiges Arzneimittel ist.
Thema:
Das VG Köln hatte über einen Abgrenzungsbescheid des BfArM zu entscheiden, mit dem das Amt ein stoffliches Produkt zur Förderung des Wimpernwachstums entgegen der Einstufung des Herstellers als Arzneimittel eingestuft hatte. Der Hersteller hat diese Mittel als Kosmetikum in Verkehr gebracht, auch wenn es möglicherweise pharmakologische Wirkungen zeigen kann.
Thema:
Die Beteiligten streiten um die Einordnung von Produkten im Rahmen einer Harnwegsinfektion mit D-Mannose und Cranberry als „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ oder „Arzneimittel“.